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Datenschutz-Grundverordnung: Welche Pflichten hat die IT?

30. März 2020

DSGVO: Was muss ich im Serverraum beachten?

Eines der wohl schlimmsten Dinge, die einem Unternehmen passieren können, ist der Diebstahl von Firmen- oder Kundendaten. Sollten diese sensiblen Daten in fremde Hände gelangen, so drohen nicht nur verärgerte Kunden, sondern auch enorm hohe Strafen.

Ab Mai 2018 tritt die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung, EU-weit in Kraft. Für die Unternehmen und Organisationen bedeutet das, noch mehr Ressourcen für die Sicherheit und den Schutz von IT-Systemen im Unternehmen aufzuwenden und den Missbrauch oder Diebstahl von Daten zu vermeiden.

Um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, empfiehlt es sich, die IT-Infrastruktur im Betrieb auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Wir empfehlen eine Besichtigung Ihres Firmen-Standortes bzw. Betriebes, damit Ihre vorhandenen IT-Systeme vor Ort besser erfasst und unsere IT-Lösungen individuell zu Ihrem Betrieb angepasst werden können. Durch moderne IT-Infrastruktur können Sie die Verfügbarkeit Ihres IT-Systems steigern und gleichzeitig den Verlust von Daten im Falle eines Ausfalles oder unberechtigten Zugriffes vermeiden.

Oftmals reicht bereits eine USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) Anlage aus, um wichtige Daten zu schützen. Eine solche Anlage kann sowohl für größere Betriebe aber auch für jeden einzelnen PC eingesetzt werden. Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Stromunterbrechungen stürzt Ihr Computer nicht ab und Ihre Daten sind geschützt.

Einen zuverlässigen Schutz, vor allem bei längeren Stromunterbrechungen, bieten unsere Notstromaggregate. Unsere Aggregate unterliegen alle strengen gesetzlichen Normen und tragen dadurch nicht nur zum Überbrücken von Stromunterbrechungen bei, sondern reduzieren auch die Luftverschmutzung bei kleinem Lärmpegel.

Die Sicherheit und der Schutz Ihrer IT-Systeme ist uns ein großes Anliegen. Als Experte im Bereich Serverraum Planung, Ausstattung und Service bieten wir individuelle und flexible IT-Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen und dabei noch energieeffizient sind.

Welche Pflichten hat der Unternehmer bzw. IT-Leiter?

Das Inkrafttreten der EU-DSGVO mit Ende Mai 2018 bedeutet für Betriebe, dass sie ihre IT-Infrastruktur und Systeme so gestalten müssen, dass diese den derzeitigen Anforderungen entsprechen. Diese Pflicht sollten Unternehmen auch ernst nehmen. Bei Missachtung der Datenschutzgesetze fallen die Sanktionen nun deutlich höher aus als bisher.

Bei Verstößen drohen Strafgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes. Fakt ist, dass jeweils der höhere Betrag bei Strafe fällig ist. Die größte Vorsicht sollte im Human Resource bzw. Personalbereich geboten werden. Hier werden im Tagesgeschäft zum größten Teil besonders schützenswerte personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern verwaltet. Solche Daten sollten besonders streng verwaltet werden. Lesen Sie dazu mehr in der Originalen DSGVO. EU-DSGVO finden Sie hier.

Welche IT-Systeme schützen meine Daten?

1) physikalischer Schutz durch Sicherheitszellen, DC Container , Einhausungen oder Abtrennung der IT, beispielsweise Schutz gegen Löschwasser, Brand von Aussen, Einbruchsschutz, EMV uvm.
 
2) USV-Systeme und Notstromaggregate schützen vor Verlust durch Stromausfall
 
3) Klima gegen Überhitzung
 
4) Brandvermeidungssystem, dadurch kann kein Brand und somit Schaden für Ihre IT enstehen
 
5) RAS Rauchansaugsystem bzw. Brandfrühesterkennung
 
6) verriegelbare Stromkabel und Datenkabel
 
7) Zutrittskontrolle durch Handvenenscanner oder Fingerscanner

Von

Dafina Hajra, Projektmanagement EPS Rechenzentrum Infrastruktur
Ing. Dafina Hajra B.Eng.

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